Fundierte und rechtssichere Bewertungen, basierend auf Erfahrungen & Expertise
Verlässlich und pünktlich, damit Sie Ihre Fristen garantiert einhalten
Für dringende Fälle sind Gutachten innerhalb von 72 Stunden möglich
Unabhängige Bewertung und Kaufberatung für Ihre neue Immobilie
Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert für rechtssichere Bewertungen
Festpreisgarantie ohne versteckte Kosten mit klarem Angebot vorab
Zusätzliche Prüfung jedes Gutachtens durch einen zweiten Experten
Ermittlung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer Ihrer Immobilie für Steuerersparnisse
Rechtssichere Bewertung nach gesetzlicher Grundlage: § 194 BauGB, ImmoWertV
Kompakte und strukturierte Bewertung mit klarer, transparenter Preisgestaltung
Realistische Wertermittlung zur gezielten Unterstützung für den Verkauf
Bankenfähige Bewertungen für Finanzierungen und Beleihungen
Als erfahrenes Sachverständigenbüro mit zertifizierten Immobiliengutachtern stehen wir für Objektivität, Fachwissen und Präzision. Dank unserer langjährigen Erfahrung erstellen wir präzise und verlässliche Gutachten, begleiten Kaufentscheidungen fachkundig und prüfen bestehende Bewertungen auf Plausibilität.

Ralf S.
Verkehrswertgutachten
Für die Erbschaftssteuer habe ich ein Vollgutachten erstellen lassen. Das Finanzamt hat es ohne Rückfragen akzeptiert und der angesetzte Wert lag deutlich unter dem des Finanzamts. Sehr kompetente Arbeit

Maria J.
Kurzgutachten
Super professionelle Gutachtenerstellung in kurzer Zeit. Unkompliziert, sehr freundlich. Empfehlenswert. Lieben Dank

Daniela F.
Verkehrswertgutachten
Das Gutachten selbst war nachvollziehbar aufgebaut und wurde vom Finanzamt problemlos akzeptiert. Insgesamt ein wirklich zuverlässiger Service, den ich ohne Einschränkung weiterempfehlen kann.

Lennart F.
Verkehrswertgutachten
Ich habe ein Gutachten zur steuerlichen Bewertung einer Immobilie erstellen lassen. Der Ablauf war klar strukturiert und die Kommunikation durchweg angenehm. Würde ich definitiv weiterempfehlen.

Andrea K.
Verkehrswertgutachten
Ich habe ein Vollgutachten für die Grundsteuer anfertigen lassen und konnte dadurch den angesetzten Wert erfolgreich senken. Der Ablauf war unkompliziert und das Ergebnis hat sich absolut gelohnt.

Sebastian J.
Kurzgutachten
Nach einer Erbschaft brauchten wir Klarheit über den Immobilienwert. Die Bewertung war sachlich, nachvollziehbar und wurde genau so erstellt, wie wir es gebraucht haben. Besonders positiv war die ruhige Art und die klare Kommunikation. Wirklich hilfreich in einer sonst eher belastenden Situation.

Jörg D.
Nutzungsdauergutachten
Das Gutachten zur Restnutzungsdauer wurde zügig erstellt. Ich konnte dadurch die Abschreibung anpassen und steuerlich einiges herausholen. Sehr hilfreich.

René D.
Verkehrswertgutachten
Hat alles gut geklappt. Die Terminvereinbarung war schnell möglich und das Ergebnis war absolut zufriedenstellend.
Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
Kurzgutachten
Immobilien-Kaufberatung in Ihrer Umgebung
Für alle Objektarten: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Grundstücke
Für alle Objektarten
Nutzungsdauergutachten zur Optimierung der steuerlichen AfA
Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft, Schenkung oder Scheidung
Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
Wertermittlung für das Finanzamt
Steuerliche Immobilienbewertung
Immobilienbewertungen für Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und Erbengemeinschaften
Schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung zur Unterstützung bei einer Kaufentscheidung.
Strukturiertes und fundiertes Gutachten zur realistischen Wertermittlung – auch für Banken geeignet.
Rechtssicheres Gutachten – anerkannt bei Gericht und Behörden
Professionelle Einschätzung des Marktwerts zur Vorbereitung eines erfolgreichen Immobilienverkaufs.
Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer – relevant für steuerliche Abschreibungen (AfA).
Bewertung nach bankenspezifischen Vorgaben zur Vorlage bei Finanzierungsanfragen.
Füllen Sie das Formular kostenfrei und unverbindlich aus und wir beraten Sie, welches Gutachten für Ihre Situation das Richtige ist.
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Als Immobiliengutachter nennen wir den Preis nach kurzer Vorprüfung deiner Objektdaten und rechnen transparent nach Aufwand mit klaren Pauschalen. Die Kosten einer Immobilienbewertung hängen von Objektart, Unterlagenlage und der gewünschten Gutachtentiefe ab. Ein Kurzgutachten ist günstiger und dient der schnellen internen Orientierung. Relevante Faktoren sind Nutzungsart, Flächen, besondere Rechte oder Lasten sowie die Komplexität des Objekts. Auf Wunsch erklären wir dir die Unterschiede zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten verständlich und nachvollziehbar.
Ein Verkehrswertgutachten bzw. ein Gutachten für deine Immobilie bestimmt den Marktwert zu einem klar definierten Stichtag. Du benötigst es typischerweise bei Kauf und Verkauf, bei Erbauseinandersetzungen, bei Scheidungen, für eine Vermögensübersicht und für steuerliche Fragestellungen. Die Wertermittlung erfolgt regelkonform nach ImmoWertV im Vergleichswertverfahren, im Ertragswertverfahren oder im Sachwertverfahren. Für behördliche, finanzielle oder gerichtliche Zwecke empfiehlt sich das Vollgutachten mit vollständiger Dokumentation. Für eine erste Einschätzung genügt häufig ein Kurzgutachten.
Die Immobilienbewertung beginnt mit einer kostenfreien Vorprüfung deiner Angaben durch unseren Immobiliengutachter. Es folgt die Besichtigung vor Ort mit Zustandsaufnahme, Lagebeurteilung und Prüfung von Modernisierungen. Anschließend sichten wir Unterlagen wie Grundbuchauszug beim Grundbuchamt, Liegenschaftskarte oder Flurkarte beim Katasteramt und bei Bedarf das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht. Die Bewertung erfolgt nach ImmoWertV im passenden Verfahren und mündet in ein schriftliches Gutachten mit eindeutig benanntem Stichtag nach § 194 BauGB. Die Dauer hängt wesentlich von der Verfügbarkeit amtlicher Unterlagen ab. Bei vollständigen Unterlagen ist ein Expressgutachten innerhalb von 72 Stunden möglich.
Für eine fundierte Immobilienbewertung sind in der Regel der Grundbuchauszug, die Liegenschaftskarte oder Flurkarte sowie Bauunterlagen wie Anträge, Pläne und Genehmigungen wichtig. Ergänzend helfen Modernisierungsangaben und Energieinformationen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Aufteilungspläne und Protokolle oder Beschlüsse hinzu. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sind Mietverträge, eine Mieterliste und Betriebskostenübersichten sinnvoll. Bodenrichtwerte recherchieren wir über BORIS-D. Liegen die Unterlagen vollständig vor, kann dein aussagekräftiges Immobiliengutachten erstellt werden.
Mit vollständigen Unterlagen erhältst du dein Gutachten zügig und auf Wunsch im Express innerhalb von 72 Stunden. Die Bearbeitungszeit hängt vor allem von der Verfügbarkeit von Dokumenten bei Behörden und Ämtern ab. Wenn es eilig ist, prüfen wir die Machbarkeit sofort und sagen dir transparent, welches Tempo realistisch ist.
Unsere Immobiliengutachter wählen das Verfahren nach Objektart und Marktlage. Im Vergleichswertverfahren nutzen wir die Kaufpreissammlung und Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses. Im Ertragswertverfahren ermitteln wir den marktüblichen Rohertrag und die Bewirtschaftungskosten und kapitalisieren den Reinertrag mit dem Liegenschaftszinssatz des Gutachterausschusses. Bodenwert und Restnutzungsdauer werden ebenfalls berücksichtigt. Im Sachwertverfahren fließen Brutto-Grundfläche, Normalherstellungskosten, Baupreisindex, Alterswertminderung und Außenanlagen ein. In allen Verfahren werden die ggf. vorhandenen besonderen objektspezifische Grundstücksmerkmale sachgerecht berücksichtigt. Das Ergebnis wird methodisch überprüft und marktgerecht plausibilisiert, damit das Verkehrswertgutachten belastbar ist.
Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind in der Praxis häufig absetzbar, zum Beispiel als Werbungskosten bei vermieteten Objekten, wenn der Zweck steuerlich veranlasst ist. Maßgeblich sind der konkrete Einsatz des Gutachtens und die Zuordnung durch das Finanzamt. Wir liefern eine methodenreine Bewertung nach ImmoWertV und § 194 BauGB. Eine Steuerberatung erbringen wir nicht. Kläre die Abzugsfähigkeit bitte im Einzelfall mit deinem steuerlichen Berater.
Ein Nutzungsdauergutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegen und dadurch eine höhere Abschreibung nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ermöglichen. Rechtsgrundlagen sind das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juli 2021 mit dem Aktenzeichen IX R 25 19 und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. Februar 2023 mit Anforderungen an den Nachweis. Unsere Immobiliengutachter bewerten die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussgrößen nachvollziehbar und stellen die Ergebnisse klar dar. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt beim Finanzamt.
Ein Gutachten für deine Immobilie kann unterschiedlich tief gehen. Für interne Entscheidungen, für die Preisfindung und für die Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs reicht in vielen Fällen ein Kurzgutachten. Für Finanzamt, Behörden, Banken oder streitige Konstellationen empfehlen wir das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und nach ImmoWertV mit vollständiger Begründung und mit Anlagen. Unsere Immobiliengutachter beraten dich dazu, welche Tiefe für deinen Zweck und dein Budget sinnvoll ist.
Unsere Immobiliengutachter sind personenbezogen zertifiziert nach DIN EN ISO IEC 17024. Anerkannte Zertifizierungsstellen sind HypZert, DIAZert und iZert, die jeweils durch die DAkkS akkreditiert sind. Die Zertifizierung setzt nachgewiesene Fachpraxis, eine formale Prüfung und fortlaufende Weiterbildung voraus. Für dich bedeutet das eine verlässliche Immobilienbewertung nach ImmoWertV und § 194 BauGB mit hoher Akzeptanz bei Behörden und beim Finanzamt.
Wir erfassen alle wertrelevanten Rechte und Belastungen und bewerten ihren Einfluss auf Marktgängigkeit und Wert. Dazu zählen Baulasten, Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Erbbaurechte, Vorkaufsrechte sowie Hinweise auf Altlasten und möglicher Denkmalschutz. Grundlage sind die vorliegenden amtlichen und privatrechtlichen Nachweise und die Auswertung der verfügbaren Register und Akten. Diese Prüfung fließt direkt und nachvollziehbar in die Immobilienbewertung ein.
Wir erstellen Gutachten für Eigentumswohnungen, für Ein- und Zweifamilienhäuser, für Mehrfamilienhäuser, für gemischt genutzte Objekte, für Büro-, Handel- und Logistikimmobilien, für unbebaute Grundstücke sowie für Erbbaurechte. Je nach Objekt wählen unsere Immobiliengutachter das passende Verfahren nach ImmoWertV. Ergebnis ist der Verkehrswert im Sinn von § 194 BauGB.
Ein qualifiziertes Gutachten für deine Immobilie kann nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. In der Praxis werden Gutachten von Gutachterausschüssen und Gutachten zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO IEC 17024 anerkannt. Wir erstellen methodisch saubere Gutachten nach ImmoWertV und Paragraf 194 BauGB, die regelmäßig akzeptiert werden. Für Fragen zur Abschreibung oder zur steuerlichen Einordnung empfehlen wir die Abstimmung mit deinem Steuerberater.
Bodenrichtwerte geben eine erste Orientierung, ersetzen aber nicht die konkrete Immobilienbewertung. Der Bodenwert ist stets separat zu betrachten, weil er im Einzelfall deutlich vom Bodenrichtwert abweichen kann, etwa durch Lage im Grundstück, Zuschnitt, Erschließung, Altlasten, planungsrechtliche Vorgaben oder wertrelevante Rechte und Lasten. Wir nutzen die Datenquellen des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss spielt dabei eine zentrale Rolle, da er die Bodenrichtwerte ableitet und zusätzlich Daten zum örtlichen Immobilienmarkt ableitet und bereitstellt, zum Beispiel die Kaufpreissammlung, Liegenschaftszinssätze und Vergleichsfaktoren.
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